Brief an den Buergermeister

 

 

An die Gemeinde NIEDERHOLLABRUNN

 

Zh Herrn Bürgermeister Zinnerer

 

sgt Herr Bürgermeister .

 

 

Im Zuge der von der  Gemeinde geforderten Grundzusammenlegung meiner 3 Grundstücke

nahm ich Einsicht ins Grundbuch der Gemeinde Niederhollabrunn  11101 Bruderndorf

beim Bezirksgericht Stockerau und beim Vermessungsamt Korneuburg .

 

Dabei ist mir aufgefallen , dass am rechten Ufer des Senningbaches  beginnend kurz vor dem Ortsende Bruderndorf auf der Höhe Scheibelreiter  , ein 2 Meter breiter Gemeindeweg bis zur Steinbruchbrücke verläuft .

 

Auf Anraten des Rechtskundigen des Bez, Gerichtes Stockerau ersuche ich Sie Herr Bürgermeister  um Erlaubnis , diesen  im Eigentum der Gemeinde befindlichen 2 Meter breiten Gemeindeweg  ( GST Nr 1274), zum Ausführen meines Hundes , benützen zu dürfen ,

 

Diese 4188 m² Grundfläche  ist auch bestens für Spaziergänge geeignet .und die wenigen Gehsteige von Bruderndorf sind entlastet .

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Harald di Giorgio