Brief an den Buergermeister
An die Gemeinde NIEDERHOLLABRUNN
Zh Herrn Bürgermeister Zinnerer
sgt Herr Bürgermeister .
Im Zuge der von der Gemeinde geforderten Grundzusammenlegung meiner 3 Grundstücke
nahm ich Einsicht ins Grundbuch der Gemeinde Niederhollabrunn 11101 Bruderndorf
beim Bezirksgericht Stockerau und beim Vermessungsamt Korneuburg .
Dabei ist mir aufgefallen , dass am rechten Ufer des Senningbaches beginnend kurz vor dem Ortsende Bruderndorf auf der Höhe Scheibelreiter , ein 2 Meter breiter Gemeindeweg bis zur Steinbruchbrücke verläuft .
Auf Anraten des Rechtskundigen des Bez, Gerichtes Stockerau ersuche ich Sie Herr Bürgermeister um Erlaubnis , diesen im Eigentum der Gemeinde befindlichen 2 Meter breiten Gemeindeweg ( GST Nr 1274), zum Ausführen meines Hundes , benützen zu dürfen ,
Diese 4188 m² Grundfläche ist auch bestens für Spaziergänge geeignet .und die wenigen Gehsteige von Bruderndorf sind entlastet .
Mit freundlichen Grüßen
Harald di Giorgio