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Sehr geehrter Herr di Giorgio!
 
Wenngleich auch ich mich für nicht 100%ig zuständig erklären muss (die Polizei als "ex Gendarmerie" ressortiert im BMI) würde ich dennoch sagen, dass Sie auf Ihrem Boot die Bezeichnung "GENDA MERIE W" führen dürfen. Zum einen kann man vom Schriftbild und vom Wortlaut her eine Verwechslung mit der Exekutive wohl ausschließen, zum anderen ist wohl auch anzunehmen, dass die Tatsache, dass es nur mehr eine "Polizei" und keine "Gendarmerie" mehr gibt, bereits ins allgemeine Bewußtsein gedrungen ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Linhart
 

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Dr. Andreas LINHART

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Oberste Schifffahrtsbehörde

1030 Wien, Radetzkystraße 2

 

Tel.:++43 (0)1 71162 65-5901

Fax: ++43 (0)1 71162 65-5799

e-mail: andreas.linhart@bmvit.gv.at

 

die Saubermacher am Kahn  
 


Von: Neuhold Monika
Gesendet: Mittwoch, 25. Februar 2009 14:27
An: Linhart Andreas
Betreff: WG: